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   BGH, 20.08.1996 - 1 StR 378/96   

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BGH, 20.08.1996 - 1 StR 378/96 (https://dejure.org/1996,2906)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1996 - 1 StR 378/96 (https://dejure.org/1996,2906)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1996 - 1 StR 378/96 (https://dejure.org/1996,2906)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung von Verfahrensrügen im Revisionsbegründungsschriftsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 46 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind jedoch zugelassen worden (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6, 11, 12; BGH, Beschluß vom 13. September 2000 - 3 StR 342/00).
  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 87/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

    Aus diesen Gründen gewähren zu Recht auch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs in Fällen, in denen es lediglich an einer fristgerechten Übersendung von Teilen einer einheitlichen Revisionsbegründung (oder einer von mehreren gleichzeitigen Revisionsbegründungsschriften) fehlt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGHSt 14, 330, 333 f.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 1 StR 235/80 - NStZ 1981, 110; Beschluß vom 28. September 1982 - 1 StR 425/82 - NStZ 1983, 34; vom 20. August 1996 - 1 StR 378/96 - BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11 = NStZ 1997, 46; s. auch BGHSt 31, 161, 162 f.).
  • BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Dies begründet ausnahmsweise die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der in diesem Schriftsatz enthaltenen Verfahrensrügen (§ 44 Satz 1, §§ 45, 46 Abs. 1, § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11).
  • BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21

    Wiedereinsetzung trotz anderweitig bereits form- und fristgerecht begründeter

    Gleiches galt in einem Fall, in dem der eigentliche Revisionsbegründungsschriftsatz infolge eines nicht vom Angeklagten zu vertretenden Versehens in der Verteidigerkanzlei einige Tage verspätet bei Gericht eingegangen war (BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 1 StR 378/96, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11).
  • BGH, 11.05.2005 - 2 StR 150/05

    Wiedereinsetzung bei unvollständiger Fax-Übermittlung; Vorbereitungszeit für das

    Dies begründet ausnahmsweise die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der nicht vollständig bzw. überhaupt nicht per Fax übertragenen Verfahrensrügen (vgl. BGHSt 31, 161, 163; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11; BGH, Beschluß vom 15. September 2004 - 1 StR 304/04).
  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 311/07

    Verwerfung einer Revision als unbegründet nach vorheriger Gewährung von

    Dem Angeklagten wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 1. August 2007 gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der mit Schriftsatz seines Verteidigers Rechtsanwalt K. vom 1. Juni 2006 vorgetragenen Verfahrensrügen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt (vgl. auch BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11; BGH StV 2006, 461).
  • BGH, 20.04.2004 - 1 StR 52/04

    Ausnahmsweise Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der

    Dies begründet ausnahmsweise die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der in diesem Schriftsatz enthaltenen Verfahrensrügen (§ 44 Satz 1, §§ 45, 46 Abs. 1, § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11).
  • OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Allgemeine Sachrüge; Begründungsfrist ;

    Solche Ausnahmefälle sind insbesondere bejaht worden, wenn ein Verschulden auf Seiten der Justiz dazu geführt hat, dass die Rüge nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht erhoben werden konnte, beispielsweise, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen keine Akteneinsicht gewährt wurde (vgl. BGHR a. a. O. Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10 und 12) oder wenn ein Rechtspfleger eine nicht formgerechte Begründung zu Protokoll gebracht hat (vgl. RGSt 67, 197, 198 f, BGHR a. a. O. Verfahrensrüge 6) oder wenn eine verzögerte Postbeförderung dazu geführt hat, dass einzelne Verfahrensrügen nicht fristgemäß erhoben worden sind (BGHSt 14, 330; BGH NStZ 1981, 110; vgl. auch BGH NStZ 1997, 46).
  • BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Bei dieser Verfahrenslage ist ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der Verfahrensrüge zu gewähren (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11).
  • BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02
    Da der Angeklagte in seiner zweiten Revisionsbegründungsschrift darüber hinaus keine weitergehenden Revisionsanträge oder Verfahrensrügen gemäß § 344 Abs. 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11) erhoben hat, geht sein Wiedereinsetzungsantrag ins Leere.
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